Adreßaufkleber nach Duisburg, durch Feldpost befördert

Bahnhofszeitungen,

das erste von etwa 470 Themen, das ich vorstellen möchte.
Wer könnte es besser erklären, als die entsprechende Reichsbahnvorschrift von 1938. Schauen Sie dort unter Bahnhofszeitungen ruhig mal rein. Das ist der § 11.
Der Zweck ist zu sehen in der Vereinfachung der Zustellung von Zeitungsbündeln an Bahnhofsbuch- handlungen.
Die Buchhändler mußten jedoch bei Ankunft des Zuges ihre Zeitungsbündel direkt und gleich am Bahnsteig gegen Vorlage eines Ausweises abholen.
Übrigens - lesen Sie ruhig weiter in der Reichsbahnvorschrift, dort steht noch eine Menge mehr zum Thema Bahnpost.

                                                        

Gesammelt werden die Adreßaufkleber der Zeitungsbündel. Diese sind rar gesät und sehen häufig ganz schön ramponiert aus.
Ich suche Belege dieser Art ständig und stehe mit "Bild und Rat" zur Verfügung.
                                                                

Adreßaufkleber aus Metz nach Freiburg vom 6.4.42